Ab 3. April 2022 entfällt die Impfnachweis- bzw. Testnachweispflicht für öffentliche Bibliotheken. Allerdings besteht von Seiten des bayerischen Kabinetts die nachdrückliche Empfehlung, angesichts der hochinfektiösen Omikron-Variante weiter allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen aufrecht zu erhalten.
Hierzu zählen insbesondere
- die Wahrung des Mindestabstands
- das Tragen medizinischer Gesichtsmasken oder FFP2 Masken in Innenräumen
- freiwillige Hygiene (v.a. Desinfektion, Händewaschen)
Wir bitten unsere Besucher die Hygienemaßnahmen einzuhalten, zu Ihrem und zu unserem Schutz.